Gemeinsam für die Gesundheit!
achte auf dich – achte auf andere

- Komm nur, wenn du gesund bist!
- umfangreiches Hygiene-Konzept
- begrenzte Teilnehmerzahl
- nur auf der Bewegungsfläche ohne Maske
- Abstand halten
- Betreten und Verlassen der Bewegungsschule nur mit Maske
- Es gelten die Corona-Regeln des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung.
Folgende Voraussetzungen für ein sicheres Bewegen miteinander müssen wir einhalten:
Allgemeines
In der gesamten Bewegungsschule gilt die Maskenpflicht ab Schuleintritt. Hiervon ausgenommen sind laut Corona-Schutzverordnung die TeilnehmerInnen der Kurse auf der Bewegungsfläche während des Unterrichts. Bitte den Impfnachweis über die Covpass-App nachweisen. Beim Betreten der Bewegungsschule werden die Impfzertifikate über den vom Robert Koch Institut herausgegebenen CovPassCheck überprüft.
Alle Personen ab dem Alter von 16 Jahren benötigen daher den digitalen Impfnachweis/Genesenennachweis auf ihrem Smartphone.
Kursbetrieb – Unterricht
Es gilt 2G+. Alle TeilnehmerInnen ab dem 16. Geburtstag müssen geimpft/genesen und tagesaktuell in einem offiziellen Testzentrum getestet sein. Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Geburtstag gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und können mit entsprechendem Testnachweis der Schule am Unterricht teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt können ohne Vornahme eines Coronatests am Unterricht teilnehmen.
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen gilt die 2G+ Regel. Alle Teilnehmer ab dem 16. Geburtstag müssen geimpft oder genesen und zusätzlich mit einem Antigen Schnelltest aus einem Testzentrum nicht älter als 24 Stunden oder einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden getestet sein. Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Geburtstag gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und können mit dem Testnachweis der Schule an der Veranstaltung teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt können ohne Vornahme eines Coronatests an der Veranstaltung teilnehmen. In der Bewegungsschule gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) bis zum Erreichen und bei Verlassen des Bewegungsplatzes. Am Platz darf die Maske dann abgenommen werden.